Leistungen
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Meine Leistungen auf einen Blick
Terminabsprache
Schnelle und unkomplizierte Termine per Tel. oder E-Mail.
r.stubbe_kfz-sv@t-online.de
0172 / 274 879 3
Vor Ort Service
Ich begutachte das Fahrzeug und dokumentiere den Schaden zur Beweissicherung direkt vor Ort.
Schadengutachten
Ich erstelle das Gutachten und sende es Ihnen zu. Auf Wunsch per Post oder Mail.
Versicherung
Auf Wunsch rechne ich die Kosten des Gutachtens direkt mit der Versicherung ab.
Ihr Kfz-Gutachter für Berlin und Brandenburg
Mit meiner Expertise zu Ihrem bestmöglichen Ergebnis.
Nichts falsch machen!
Das kostet bares Geld.
Nach einem Unfall stehen die Beteiligten nicht selten unter Schock. Keine Sorge, ich behalte für Sie einen kühlen Kopf und sorge dafür, dass die Schadensregulierung bestmöglich verläuft.
Die Beweissicherung ist
das A und O.
Die Beweissicherung ist eine der wichtigsten Maßnahmen.
Nur so können Sie die Schadenshöhe in vollem Umfang belegen. Dafür ist ein fachmännischer Blick nötig, um auch verborgene Schäden aufzudecken.
Wer zahlt den
Gutachter und Anwalt?
Im Normalfall trägt die Versicherung des Verursachers die Unfallkosten. Hier gibt es aber auch Ausnahmen von der Regel, über die ich Sie gerne aufkläre.
Ihr gutes Recht:
Gutachter wählen.
Ihren Gutachter selbst zu wählen, ist eine gute Entscheidung. So haben Sie selbst in der Hand, wem Sie vertrauen und stellen sicher, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird.
GUTE BERATUNG
Für ein gutes Gefühl benötigt es einen kompetenten Partner.
Ich stimme die Arbeitsweise und Schadensabwicklung mit Ihnen ab und erkläre Ihnen worauf zu achten ist.
NEUTRAL
Ich bin ein unabhängiger Gutachter und bewerte Ihr Fahrzeug absolut neutral.
ZUVERLÄSSIG
Meine erstellten Gutachten sind umfangreich und rechtskonform.
GUTE ERREICHBARKEIT
Ein Anruf oder eine E-Mail reicht aus. Ich bin für Sie schnell und unkompliziert zu erreichen. So ist auch der Kontakt zur Versicherung über mich problemlos abzuwickeln.
KALKULATION
Eine präzise Kalkulation Ihres Schadens ist sehr wichtig. Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung im KFZ-Bereich, bleiben auch verdeckte Schäden von mir nicht unentdeckt.
FIKTIVE ABRECHNUNG
Mit meinen Gutachten ist es auch möglich, fiktiv abzurechnen.
Doch es gibt bei der fiktiven Abrechnung einiges zu beachten!
FAQ
Als Unfallgeschädigter übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten. Gutachter und Anwalt werden ebenso bezahlt, wie der eigentliche Unfallschaden und andere entstandene Kosten.
Zuallererst sollten Sie Ruhe bewahren. Ob Sie die Polizei rufen sollten, hängt von der Schwere des Unfalls ab. Sollten Personen zu Schaden gekommen sein, ist es auf jeden Fall ratsam, die Polizei zu rufen. Bei kleineren Remplern reicht es mitunter, die Versicherungsdaten mit Ihrem Unfallgegner auszutauschen und den Unfallhergang schriftlich festzuhalten.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden Ihnen alle Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet. So ist es immer empfehlenswert einen neutralen Gutachter zu bestellen. Dieser handelt unabhängig und in Ihrem Sinne und nicht im Sinne der gegnerischen Versicherung.
Die Wahl der Werkstatt ist allein Ihnen überlassen. Sie sollten für die Reparatur Ihres Unfallschadens eine Werkstatt Ihres Vertrauens wählen.
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie während der Reparatur Ihres Fahrzeuges einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dieser wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Bei der Fahrzeugwahl sollten Sie eine ähnliche Fahrzeugklasse wie die Ihres Fahrzeugs wählen. Sollten Sie auf einen Mietwagen verzichten, können Sie auch einen Nutzungsausfall geltend machen.
Sie sind nicht gezwungen,Ihr Fahrzeug nach einem Unfall reparieren zu lassen. Alternativ können Sie die Schadenssumme auch fiktiv abrechnen. In diesem Fall bekommen Sie die Schadensersatzsumme ausgezahlt. Die Schadensersatzsumme wird bei dieser Methode von einem Gutachter eingeschätzt und mit der Versicherung ausgehandelt. Der Auszahlungsbetrag ist bei einer fiktiven Abrechnung immer einen Nettobetrag. Es werden alle Vorschäden abgezogen und die Summe ohne Mehrwertsteuer erstattet.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wert des ursprünglichen Fahrzeuges plus dessen Restwert überschreiten.
Der Restwert ist die Summe, die eine Autoverwertung für den Unfallwagen noch bezahlen würde. Diesen Wert ermittelt natürlich auch ein Gutachter.
Bei der 130%-Regelung handelt es sich um die Reparatur eines Fahrzeuges, welches als wirtschaftlicher Totalschaden eingeschätzt wurde. Manchmal stellt sich die Beschaffung eines ähnlichen Fahrzeuges als sehr schwierig heraus, dann kann man auf diese Regelung zurückgreifen. Dabei darf der Schaden am Fahrzeug nicht mehr als 30% des Wiederbeschaffungswertes überschreiten. Bleibt die Reparatur innerhalb dieser 130%, kann der Geschädigte das Fahrzeug behalten und Instandsetzen lassen.
Unfall, was nun?
Sie hatten einen Unfall und wissen nicht genau, wie Sie sich verhalten sollen?
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, ich biete Ihnen eine unverbindliche Beratung.
Bei mir sind Sie in guten Händen!
Ihr René Stubbe
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